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Mitten im Mittelland - Die Genossenschaft MPM (Milchproduzenten Mittelland) ist der starke Partner der Milchproduzenten im Mittelland. Eine moderne Organisationsstruktur und die 40%-Beteiligung an der Mittelland Molkerei gewährleisten eine solide Basis für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Milchwirtschaft in unserem Gebiet.
Weiterführende Links
Rezeptsammlung
Rezeptsammlung der Kochsendung mit Annemarie Wildeisen (Tele M1, bis März 2006).
Die MPM in der Schweizer Milchwirtschaft
Die Genossenschaft Milchproduzenten Mittelland ist eine von 12 regionalen Milchproduzentenorganisationen. Diese erfüllen berufsständische Aufgaben, vertreten die wirtschaftlichen Interessen der Produzenten und erbringen Dienstleistungen für ihre Mitglieder.
Einige wenige der regionalen Milchproduzentenorganisationen sind nach wie vor Eigentümer oder Aktionäre von Verarbeitungsbetrieben. Die meisten haben die kommerziellen Aktivitäten durch juristische Ausgliederung der milchverarbeitenden Unternehmen von den berufsständischen Aufgaben getrennt. So hat die MPM ihren Verarbeitungsbetrieb AZM im Jahre 1991 verselbstständigt und ist heute noch mit 40 % an der neu gegründeten Mittelland Molkerei beteiligt.
Die regionalen Organisationen sind im Genossenschaftsverband Schweizer Milchproduzenten (SMP) zusammengeschlossen. Über 95 % der Verkehrsmilch-produzenten der Schweiz gehören direkt oder indirekt der SMP an. Die Finanzierung derselben erfolgt über Beiträge der Milchproduzenten, welche anhand der vermarkteten Milchmenge erhoben werden.
Und heute...
Von der Möglichkeit des vorzeitigen Ausstiegs aus der öffentlich-rechtlichen Milchkontingentierung haben auf den 1. Mai 2006 über 70 % der Milchproduzenten mit mehr als 75 % der gesamtschweizerischen Verkehrsmilchmenge in 27 Organisationen Gebrauch gemacht.
Die staatliche Milchkontingentierung wurde per 30. April 2009 aufgehoben.
Gesetzliche Grundlagen
Seit dem 1. Mai 2009 sind die Artikel 30 bis 36 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) nicht mehr anwendbar. Es gibt keine Kontingente und keine öffentlich-rechtlichen Lieferrechte mehr. Erforderlich ist ein Milchkaufvertrag von mindestens einem Jahr Dauer, der eine Vereinbarung über Milchmenge und Milchpreis enthält (Art. 36b, 2, LwG). Die Verträge und die vereinbarten Mengen werden erfasst (Art. 43, 3, LwG).
Weiterhin gültig sind:
Artikel 36b (Milchkaufverträge) und Artikel 43 (Meldepflicht) des LwG.
Die Milchpreisstützungsverordnung des Bundesrates vom 25. Juni 2008 regelt im 3. Abschnitt die Details der Aufzeichnung, der Meldung sowie der Aufbewahrung von Milchdaten.
Grossbaustelle Landwirtschaftspolitik heisst auch:
- Die Grenzen zum Ausland werden je länger je offener (Käse seit Juni 2007). Der Bundesrat möchte ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU abschliessen. Das würde bedeuten, dass billigere Produkte, sowie auch Milch und Fleisch frei in die Schweiz importiert werden können. Als Vorstufe kann die Einführung des *Cassis-de-Dijon-Prinzip gewertet werden (Juli 2010). Die ganze Landwirtschaft ist durch die Politik stark gefordert.
- Verschiedene Produzenten sind nicht mehr genügend in der SMP eingebunden und es besteht die grosse Gefahr, dass die bisherige Solidarität besonders in Fragen der Mengenentwicklung und -Koordination, aber auch des Milchpreises nicht mehr gelebt wird.
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